Information für die Anwohner zum Winterdienst
In Vorbereitung der Winterdienstsaison 2023/2024 (vom 01.11. – 31.03.) weisen wir schon jetzt darauf hin, dass Sie laut geltender Straßenreinigungssatzung der jeweiligen Gemeinde die Pflicht haben, den Ihrem Grundstück anliegenden öffentlichen Gehweg auf 1,50 m Breite stets unverzüglich von Schnee zu befreien und bei Glätte abzustumpfen. Dies gilt: werktags von 7.00 – 20.00 Uhr, sonn- […]