Sehr geehrte Hundehalter, sehr geehrte Hundefreunde,
Hunde in unseren amtsangehörigen Gemeinden haben es nicht immer leicht. Ihr Zusammenleben mit den Menschen wirft nicht nur bei uns manche Probleme auf, dies gilt besonders in den dicht bebauten Bereichen.
Nicht selten kommt es dort zu Konfrontationen zwischen Hundehaltern und anderen Mitbürgern. Die Ursache liegt auf der Hand: Was dem einen als ein durchaus natürliches Bedürfnis seines treuen Vierbeiners erscheint, gerät dem anderen häufig zum Ärgernis.
Derart entstehende Spannungen sind leicht zu vermeiden. Man muss nur einige Spielregeln beachten.
Wir wollen Sie nachfolgend daher kurz zu den wichtigsten für unseren Amtsbereich geltenden Vorschriften hinsichtlich der Haltung von Hunden informieren:
- Hunde sind so zu halten, dass sie das befriedete Besitztum nicht gegen den Willen des Hundehalters verlassen können.
- Auf öffentlichen Straßen und Grünflächen innerhalb der geschlossenen Ortslage der Orte sind Hunde in der Zeit von 06.00 Uhr bis 22.00 Uhr an der Leine zu führen.
- Außerhalb des befriedeten Besitztums sind Hunde so zu führen und zu beaufsichtigen, dass niemand gefährdet wird; ohne Begleitung einer Person, die durch Zuruf auf das Tier einwirken kann, dürfen Hunde nicht frei umherlaufen.
- Führer von Hunden haben Kot, den ihre Hunde außerhalb des eigenen befriedeten Besitztums absetzen, unverzüglich aufzunehmen und über die eigene Hausmülltonne einer sachgerechten Entsorgung zuzuleiten; dazu ist ein geeignetes Behältnis oder ein geeignetes Hilfsmittel zur Beseitigung des Hundekots mitzuführen.
Hinweis: Für gefährliche Hunde im rechtlichen Sinne gelten weitergehende Regelungen.
Wir sind froh, dass sich viele Hundehalter an diese Regeln halten und mit gutem Beispiel vorangehen.
Und doch erreichen uns immer wieder Klagen, dass Straßen, Wege, Plätze und Grünanlagen sowie Kinderspielplätze durch Hundekot verunreinigt sind. Diese Bereiche stehen der gesamten Bevölkerung, also auch Ihnen persönlich zur Verfügung. Es gefällt Ihnen sicherlich auch nicht, in diese „Häufchen“ zu treten.
Ihre Mithilfe ist deshalb hier gefragt. Wir wissen, dass mit Verboten allein weder den Hundehaltern und ihren Tieren noch anderen Mitbürgern geholfen ist.
Deshalb unsere Bitte an Sie: Wenn Sie mit Ihrem Hund „Gassi gehen“, führen Sie ihn bitte dorthin, wo sein „Geschäft“ niemanden stört und beseitigen Sie das Resultat. Behilflich dabei können Ihnen die so genannten Hundetüten sein, die im Fachhandel zu beziehen sind.
Es ist schon öfters geschehen, dass freilaufende Hunde Menschen, insbesondere Kinder, oder auch andere Hunde angefallen und gefährlich verletzt haben. Diese Gefahren können auf ein Minimum reduziert werden, wenn die Vorschriften gegen das freie Laufenlassen von Hunden beachtet werden.
Sie unterstützen damit unsere vielfältigen Bemühungen um mehr Umweltschutz und Sicherheit im Amtsbereich Warnow-West und erleichtern sich, Ihrem Hund und allen Mitbürgern das Zusammenleben.
Vielen Dank für Ihr Verständnis.
Amt Warnow-West
Fachbereich Bürgerdienste