Durch Rehasport fit zurück in den Alltag
Was ist Rehabilitationssport?
Rehasport kommt grundsätzlich für alle Menschen in Frage, die sich psychisch oder physisch krank fühlen und dies ärztlich als verordnungsrelevant eingestuft wird.
Gemeinsam, in einer Gruppe mit maximal 15 Teilnehmer*innen, wird mittels Spiel- und Sportübungen das Krankheitserleben bzw. der Krankheitsverlauf positiv beeinflusst.
Qualifizierte Übungsleiter*innen führen durch eine mindestens 45-minütige Sporteinheit. In der Regel werden 50 Einheiten für 18 Monate verordnet.
Welche Sportarten werden angeboten?
Es werden vor allem folgende Sportangebote mit sehr vielfältigen Ausprägungen durchgeführt:
- Gymnastik, z.B. mit Elementen aus Entspannungsverfahren
- Bewegungsspiele
- Wassergymnastik
- Schwimmen
Wer bietet Rehasport in der Gemeinde Pölchow an?
LSV Füchse Wahrstorf
Der Verein wurde nach bundesweit einheitlichen Kriterien anerkannt und entspricht somit den regelmäßig kontrollierten Qualitätsstandards.
Für welche Indikation? Wann, wo und bei wem?
Der Verein LSV Füchse Wahrstorf, Huckstorfer Str. 14a, 18059 Pölchow bietet, unter der Leitung der zertifizierten Übungsleiterin Ines Kruse, für die Bereiche Orthopädie, Onkologie, Long Covid, Post Long Covid und Psychiatrie jeden Montag um 09:00 Uhr im Vereinshaus 60 min Rehasport an.
Wegweiser zum Rehasport in Mecklenburg-Vorpommern
- Sie haben eine körperliche Einschränkung, sind von Behinderung bedroht und sind chronisch krank.
- Sie konsultieren Ihren Haus- oder Facharzt und klären gemeinsam, ob Rehasport für Sie notwendig und möglich ist.
- Der Arzt verordnet den Rehasport mit Hilfe des Formulars M56 (Krankenkasse) oder dem Formular 850 (Rentenversicherung).
- Sie suchen ein geeignetes Sportangebot in Ihrer Nähe und lassen sich die Sportgruppe bestätigen z. B. LSV Füchse Wahstorf. Telefon 0171/7838566 oder 0173/8755575 oder per Mail unter: info@lsv-füchse-wahrstorf.de.
- Die bestätigte Verordnung muss durch den Kostenträger genehmigt werden.
- „Sport frei!“ Sie können mit dem Angebot beginnen.
Welche Kosten entstehen Ihnen?
Die Vergütung von Rehasport ist zwischen den Anbietern und den Kostenträgern vertraglich geregelt. Wenn Sie Ihrem Leistungsanbieter eine genehmigte ärztliche Verordnung vorlegen, entstehen für Sie keine Kosten.
Jedoch ist ein Ziel des Rehasports, alle Teilnehmer*innen an das lebensbegleitende Sporttreiben heranzuführen. So kann auch während des Verordnungszeitraums von Ihnen ein freiwilliger Beitrag gezahlt werden.
In diesem Fall können Sie Zusatzleistungen Ihres Anbieters nutzen und ggf. die Vereinsarbeit unterstützen.